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Liebe Kundschaft, gemäß § 10 BattG sind wir, sowie alle anderen Händler, gesetzlich dazu verpflichtet vom Endverbraucher, der bei uns eine Starterbatterie erwirbt, einen Batteriepfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher, in diesem Fall unseren Kunden, einen Pfandgutschein zur Rückerstattung aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher gegebenenfalls zuzüglich Batteriepfand. Bei Abgabe einer alten Starterbatterie in unseren Laden entfällt der Batteriepfand von 7,50 Euro. Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben.
Rückgabe/Erstattung des Pfandwertes: Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie nicht im Versand möglich. Wir bieten Ihnen deshalb zwei Möglichkeiten zur Erstattung des erhobenen Pfandwertes an: Bei Rückgabe der alten Batterie und/oder des Pfandgutscheins in unserem Geschäft, zahlen wir Ihnen den Batteriepfand sofort aus. Sie können aber auch als Endverbraucher die Altbatterie bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dass Batteriepfand-Dokument dort abstempeln lassen und dieses in unserem Geschäft einlösen oder uns zukommen lassen (Briefpost, E-Mail, Fax). In beiden Fällen erstatten wir Ihnen den erhobenen Batteriepfand.
Hinweis gemäß § 9 Abs. 1 Batteriegesetz: Die oben abgebildete, durchgestrichene Mülltonne bedeutet nach § 17 Abs. 1 Batterien dürfen nicht in den Hausmüll! Der Endverbraucher ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Die Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden. Man erkennt die zurückzugebenden Batterien an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie den chemischen Symbolen (Pb = Blei), (Cd = Cadmium) und(Hg = Quecksilber). Batteriepfand - für eine umweltfreundliche Entsorgung! |
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